Beihilfeberechtigung
Als Beamte werden Personen bezeichnet die im öffentlich-rechtlichen Dienst arbeiten. Als solche stehen ihnen auch Vergünstigungen des Dienstherrn, also der Stadt, Gemeinde oder des Staates zu. So zum Beispiel bei der Krankenversicherung.
Beamte und Beamtenanwärter erhalten eine Beihilfe, die generell 50 Prozent beträgt aber durchaus auch bei 80 bis 90 Prozent liegen kann. Das heißt seine ärztlichen Leistungen sowie Zahnarztbesuchen werden durch den Dienstherrn getragen. Die anderen Kosten müssen von eine privaten Krankenversicherung oder eine gesetzlichen Versicherung getragen werden.
Auch Kinder eines Beamten und Ehepartnern, die nicht pflichtversichert sind, stehen Beihilfen zu.
Weitere Rechte der Beamten sind die dem Amt entsprechende Besoldung sowie eine angemessene Pension im Ruhestand.